34 SchH 01/11


Gericht OLG München Aktenzeichen 34 SchH 01/11 Datum 09.02.2011
Leitsatz
Rechtsvorschriften
Fundstelle
Aktenzeichen der Vorinstanz
Stichworte
Volltext
B E S C H L U S S
Der Streitwert für das Verfahren wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
Gründe:
Die Antragstellerin hat ihren beim Oberlandesgericht München am 26.1.2011 eingegangenen Antrag auf Bestellung eines Schiedsrichters mit Schriftsatz ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 7.2.2011 zurückgenommen. Die Streitwertbestimmung beruht auf § 3 ZPO. Mit einem Bruchteil (etwa 1/3 des Hauptsachebetrags von 30.465,67 €) ist im Regelfall, so auch hier, der Antrag auf Bestellung eines Schiedsrichters angemessen bewertet.
Summary